SMART Rentals S.A. vermietet Motorfahrzeuge
und Fahrräder zu den auf der ersten Seite angegebenen Bedingungen
und Konditionen an Mieter, die dazu ihr Einverständnis geben
und diese Konditionen akzeptieren. 1. LIEFERUNG UND RÜCKGABE:
Das Fahrzeug wird dem Mieter in allgemein guten Zustand und ohne
offensichtlichen Beschädigungen übergeben. Eventuelle
Bean-standungen sind direkt bei der Übernahme an SMART zu entrichten.
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mit allem Zubehör
und im gleichen Zustand wie bei Übernahme zu dem auf diesem
Vertrag vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückzugeben. Wird
dieser Rückgabetermin überschritten, behält sich
SMART die Verrechnung der Überschreitung zu den gültigen
Tarifen vor, und behält sich das Recht vor, das Fahrzeug vorzeitig
zurückzuholen, sollte dieses nicht laut den Bedingungen dieses
Vertrages verwendet werden. 2. BEDINGUNGEN ZUR BENUTZUNG DES FAHRZEUGES:
Der Mieter ist verpflichtet, sich um die üblichen mechanischen
Überprüfungen wie Wasser, Öl, Reifen ect. zu kümmern.
Jegliche Reparaturarbeiten durch den Mieter oder einer dritten Person
sind untersagt. Das gemietete Fahrzeug darf nicht verwendet werden
für a)Personen- oder Gütertransport oder Weitervermietung, b)als Rennfahrzeug, c)als Leihgabe an eine nicht am Vertrag vermerkte
Person, d)wenn sich der authorisierte Lenker unter Einfluss
von Alkohol, Medikamenten oder Drogen befindet, e)gegen das Gesetz oder Zollbestimmungen f)als Zugmaschine für Anhänger, Wohnwagen
ect. g)Fährverschiffung oder Verlassen der Insel
Zakynthos ist verboten, ausser es gibt eine schriftliche Genehmigung
von SMART. h)zum Transport von stark riechenden Gütern,
jedwegigen Transport von schweren Gegenständen, entflammbaren
Materialien, etc.
Das Fahrzeug darf nur auf öffentlichen Verkehrswegen, und auf
keinen Fall am Strand oder in Wassernähe benutzt werden. Bei
Schäden, die durch Nichteinhalten der o.a. Bedingungen oder
unsachgemässer Benützung des Fahrzeuges bestehen, wird
der Mieter voll zur Verantwortung gezogen. Es entfällt jeglicher
Versicherungsschutz. 3. VERSICHERUNGEN:
Der Mietpreis includiert eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt, (Ausqenommen sind reifen und unterboden). Gilt nur für Autos. Bei scooter-motorräder ist immer ein Selbstbehalt je nach kategorie pflichtiq. Gepäckversicherung ist nicht möglich, der Mieter haftet
für den Verlust von persönlichen Gegenständen selbst.
Der Mieter übernimmt mit der Übernahme des Fahrzeuges
die volle Verantwortung für dessen ordnungsgemässe Benützung
und die Aufsichtspflicht. Er ist voll verantwortlich für
jede Beschädigung sowie Verlust und schwerer Verschmutzung des Innenraumes des Autos, bei Eigenverschulden ebenso wie bei
Fremdverschulden.
Im Falle einer Beschädigung, Diebstahl oder Verlustes des Fahrzeuges,
zahlt der Mieter die daraus entstehenden Kosten, ebenso für
Reparatur und Lagerung.
Der Mieter kann mit SMART eine
zusätzliche Versicherung gegen Gebühr abschliessen,
um bei Autos reifen und unterboden zu versichern. 4. MELDEPFLICHT:
Im Falle eines Unfalles, Diebstahls, Feuers oder Beschädigung
des Fahrzeuges ist der Mieter verpflichtet, innerhalb von 12 Stunden
den Vorfall an SMART zu melden und folgende Schritte einzuhalten: a) Anruf bei der Polizei b) Aufnahme von Namen und Adressen Beteiligter
oder Augenzeugen c) Keinerlei Schuldbekenntnisse an Dritte abgeben d) Ausfüllen und Unterschreiben des Unfallberichtes 5. VERKEHRSREGELN:
Der Mieter ist verpflichtet, die in Griechenland gültige Strassenverkehrsordnung
einzuhalten. Das Tragen von Sicherheitsgurten und Helmen obliegt
seiner eigenen Verantwortung.
Jegliche Kosten, die durch Missachtung der Strassenverkehrsordnung
entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. 6. BEZAHLUNG/VERRECHNUNG/TARIFE
a)Der Mieter zahlt bei Übernahme des Fahrzeuges den vollen
Mietbetrag im Voraus an SMART.
Includiert in diesem Mietpreis ist der gültige Tarif, Steuern,
alle am Vertrag ausgehandelten und vermerkten Extrakosten für
eventuelle Versicherungen usw.
b)Bei Beschädigung des Fahrzeuges die dadurch entstehenden
Reparatur-,Lager- und Ausfallkosten.
c)Jegliche Kosten, die durch falsche Benützung des Fahrzeuges
entgegen den hier festgehaltenen Vereinbarungen entstehen. 7. VERSCHIEDENES
Der Mieter oder dessen Vertreter akzeptiert mit seiner Unterschrift
auf der Vorderseite des Vertrages die hier aufgeführten Regeln
und Vereinbarungen als einzig gültige. Alle zusätzlich
authorisierten Fahrer sind voll verantwortlich. Dieser Vertrag macht
alle anderen, schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen
zwischen SMART und dem Mieter ungültig. Gerichtsstand ist Griechenland.